Manche Kollektivverträge sehen vor, dass die kollektivvertraglichen Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) bei unterjährigem Ein- oder Austritt des Arbeitnehmers mittels des Wochenteilers "1/52 pro Woche" zu aliquotieren sind. Sowohl in der Fachliteratur als auch in der Praxis gibt es unterschiedliche Ansichten zur Frage, wie der kollektivvertragliche Passus ("pro Woche") zu verstehen ist: Kommt es auf Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) oder Naturalwochen (7-Tage-Zeiträume) an? Zählen nur volle oder auch angebrochene Wochen mit?