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BFG: Laufende Zahlungen für nachvertragliches Wettbewerbsverbot - DB- und DZ-Pflicht

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6570/17/2017 Heft 6570 v. 19.10.2017

FLAG: § 41

WKG: § 122 Abs 7

Für ein Jahr befristete laufende Zahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses - aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes (so genannte Karenzentschädigungen) - stellen Zahlungen aus einem früheren Dienstverhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.

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