ASGG: § 65 Abs 2
OGH 25. 4. 2017, 10 ObS 84/16z
Die AUVA gewährte der Klägerin nach einem Arbeitsunfall zunächst bis 31. 1. 2014 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente und sprach aus, dass ab 1. 2. 2014 kein Anspruch auf Versehrtenrente besteht.