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Entlassung nach Weigerung, den Arzt von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6570/9/2017 Heft 6570 v. 19.10.2017

DBO - österreichische Privatbahnen: § 39 Abs 2 lit b

OGH 25. 7. 2017, 9 ObA 5/17a

Im vorliegenden Fall ist auf das Dienstverhältnis zwischen den Parteien die Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) für die Bediensteten der österreichischen Privatbahnen anzuwenden.

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