AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 27. 7. 2017, 8 Ra 119/16b, 8 Ra 120/16z
Der Kläger war seit 2. 5. 1989 beim beklagten Arbeitgeber, der den technischen Betrieb am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien führt, als Medizintechniker angestellt. Er war damit befasst, die medizinischen Geräte auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu prüfen.