GewO 1859: § 82 lit f 2. Fall
ABGB: § 1162c
Nimmt ein Arbeitnehmer während eines durch eine psychische Erkrankung bedingten Krankenstandes an einem Fußballturnier teil, wobei die Teilnahme vom Hausarzt des Arbeitnehmers zuvor nicht nur erlaubt, sondern sogar befürwortet worden war, und durfte der Arbeitnehmer auf die Einschätzung seines Arztes vertrauen, so ist der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung nicht erfüllt.