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Unrichtige Berechnung der Lohnsteuer - Nichtdarlegung des Wiederaufnahmegrundes im Haftungsbescheid

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6568/12/2017 Heft 6568 v. 5.10.2017

BAO: § 201 Abs 2 Z 3, § 202, § 279 Abs 1

EStG: § 82

Erweist sich eine bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig, kann gemäß § 201 Abs 2 Z 3 BAO eine Festsetzung der Abgabe erfolgen (hier: Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 82 EStG nach einer Lohnsteuerprüfung), wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 EStG die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden.

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