AngG § 23
Wird ein Angestellter zum Vorstandsmitglied des Unternehmens bestellt, ist die Vereinbarung der Übertragung eines aus einem vorgängigen Angestelltendienstverhältnis stammenden Abfertigungsanspruchs in den Vorstandsvertrag zulässig. Sieht der Vorstandsvertrag selbst keine Regelungen zu den Abfertigungsmodalitäten vor, ist implizit von einer Geltung des § 23 AngG als lex contractus auszugehen.