Mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 (BGBl I 2015/144, ARD 6479/18/2015) wurde ein neues Bonus-Malus-System geschaffen, mit dem Ziel, die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer bis zum Jahr 2018 anzuheben. Das Gesetz sieht vor, dass zum Stichtag 30. 6. 2017 der BMASK die Beschäftigungsquoten der älteren Arbeitnehmer zu ermitteln hat (für 55- bis 59-jährige Männer: 73,6 %; für 60- bis 64-jährige Männer: 33,1 %; für 55- bis 59-jährige Frauen: 60,1 %). Sofern zumindest ein Zielwert nicht erreicht wird, greift ab dem Jahr 2018 ein "Bonus-Malus-System" Platz, das auf einem Vergleich des Anteils älterer Dienstnehmer im konkreten Unternehmen mit der Beschäftigungsquote in der entsprechenden Branche beruht (bei Erfüllen der Quote: Bonus in Form einer Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1 % des DB; bei Nichterreichen der Quote: doppelte Auflösungsabgabe).