Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz wurde ua die Verlängerung des Begehungsintervalls von zwei auf drei Jahre für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern beschlossen, sofern nur Büroarbeitsplätze oder damit vergleichbare Arbeitsplätze eingerichtet sind (BGBl I 2017/126, siehe ARD 6560/15/2017). Zur Umsetzung und Anwendung der neuen Bestimmung informiert ein neuer Erlass des Sozialministeriums inklusive Anlagen (Anlage 1: Liste der häufigsten Wirtschaftsklassen, Anlage 2: Liste der Tätigkeiten). (Quelle: www.gesundearbeit.at , News vom 21. 8. 2017)