Zur Thematik des gutgläubigen Verbrauches von Entgelt gibt es eine Fülle an Rechtsprechung. Der Beitrag behandelt die aus der Judikatur ableitbaren Leitlinien zur Gutgläubigkeit. Zuerst werden die Grundsätze zur Rückforderung von Entgelt erläutert sowie von der Rückforderung ausgenommene Leistungen genannt. Im nächsten Schritt widmet sich Gerhartl der Unredlichkeit; demnach ist der gute Glaube bereits dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer (nach einem objektiven Maßstab) an der Rechtmäßigkeit des ihm bezahlten Betrages auch nur zweifeln musste. Komponenten für die Erkennbarkeit einer Überzahlung seien in erster Linie die Höhe der Überzahlung, eine allfällige Verletzung von Meldepflichten, Rechtskenntnisse des Arbeitnehmers sowie ein atypischer Geschehensablauf. Hat der Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Leistung bzw muss er objektiv betrachtet Zweifel daran haben, trifft ihn eine Nachforschungsobliegenheit.