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Ex-tunc-Wirkung einer Rechnungsberichtigung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6561/12/2017 Heft 6561 v. 18.8.2017

UStG: § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1

Liegt eine formal unvollständige Rechnung vor (hier: Fehlen der UID-Nummer), kann die Erstattung der Vorsteuern trotzdem ex tunc im Erstattungszeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung gewährt werden, wenn der Antragsteller noch vor dem Erlass des endgültigen Umsatzsteuerbescheides berichtigte Rechnungen vorlegt.

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