Das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen Österreich und der Isle of Man, BGBl III 2005/141, ARD 5613/1/2005, wurde nun mit Wirkung zum 31. 12. 2016 beendet (BGBl III 2017/109). Auf europäischer Ebene wurde die RL 2003/48/EG einstweilen durch die RL EU/2015/2060 aufgehoben und Österreich ist aufgrund des Regierungsübereinkommens vom 29. 10. 2014 zu einem automatischen Austausch von Finanzkonten in Steuersachen im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten verpflichtet (Gemeinsamer Meldestandard, GMS - Common Reporting Standard, CRS; vgl RL EU/2014/107 - die österreichische Rechtsgrundlage dafür findet sich im Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl I 2015/116). Meldungen unter dem GMS nimmt die Isle of Man bereits seit 1. 1. 2016 vor; im Verhältnis zwischen Österreich und der Isle of Man ist der Austausch nach dem GMS erst für Daten betreffend das Jahr 2017 und darauffolgende Jahre anwendbar.