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Neue Trinkgeldpauschalen in Salzburg

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6561/2/2017 Heft 6561 v. 18.8.2017

Im Zuständigkeitsbereich der Slbg GKK kam es für Zeiträume ab 1. 6. 2017 zu einer Änderung bei der Festsetzung von Trinkgeldpauschalen für

Friseure (Amtl. Verlautbarung Nr 73/2017) und Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (Amtl. Verlautbarung Nr 74/2017).

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