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Patka, Wie Sie trotz geblockter Altersteilzeit eine 90%ige AMS-Förderung erhalten, PVP 2017/46, 148 und PVP 2017/55, 182

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6557/23/2017 Heft 6557 v. 20.7.2017

Dieser Beitrag befasst sich mit der geförderten kontinuierlichen Altersteilzeit und informiert im Teil 1 über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit eine vom AMS geförderte Altersteilzeit vorliegt, und im Teil 2 über die in der Praxis zum Teil nicht sehr bekannten Gestaltungsmöglichkeiten der kontinuierlichen Altersteilzeit. Eine kontinuierliche ATZ mit 90%iger AMS-Förderung liegt vor, wenn erstens die Arbeitszeit gleichmäßig reduziert wird (= kontinuierliche ATZ ieS), zweitens der Ausgleich der Zeitguthaben mit Zeitschulden innerhalb von 12 Monaten erfolgt (= geblockte kontinuierliche ATZ) und drittens die "Zwischendurch-Abweichungen" zum gewählten Modell (zB 50%iges ATZ-Modell) für den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum nicht mehr als 20 % der vorherigen Normalarbeitszeit betragen und Zeitguthaben mit Zeitschulden innerhalb der gesamten ATZ ausgeglichen werden (= Schwankungsbreitenmodell). Patka weist darauf hin, dass, wenn die am Ende des Durchrechnungszeitraumes bestehenden Zeitguthaben oder Zeitschulden 20 % der vor Beginn der ATZ geltenden Normalarbeitszeit übersteigen, für die gesamte ATZ eine (große) geblockte ATZ vorliegt, was zur Folge hat, dass die AMS-Förderung sich (auch rückwirkend!) von 90 % auf 50 % reduziert. Auch dann, wenn übertragbare Zeitguthaben mit Zeitschulden innerhalb der gesamten ATZ nicht ausgeglichen werden, werde die gesamte ATZ rückwirkend zur geblockten und nur mehr iHv 50 % geförderten ATZ. Die komplexe Thematik wird abschließend durch Praxisbeispiele veranschaulicht.

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