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Krankenversicherungsbeitrag für türkische Rente: Umrechnung in Euro

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6555/13/2017 Heft 6555 v. 6.7.2017

ASVG: § 73a Abs 1 iVm § 73 Abs 1

Bezieht ein Versicherter eine türkische Rente, so sind von dieser Rente Krankenversicherungsbeiträge in Österreich zu entrichten. Zwecks Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist dabei der türkische Rentenbetrag zum offiziell verlautbarten Umrechnungskurs des Tages umzurechnen, an dem der Rentenbetrag nach den türkischen gesetzlichen Bestimmungen auszuzahlen war.

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