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Unterlassene Sicherheitseinrichtung bei Dacharbeiten - Verwaltungsstrafe je Arbeitnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6554/11/2017 Heft 6554 v. 29.6.2017

ASchG: § 130

VwGH 7. 4. 2017, Ra 2015/02/0189

Im vorliegenden Fall wurde einem Geschäftsführer zur Last gelegt, dass auf einer Baustelle vier Arbeitnehmer mit Dacheinlattungsarbeiten auf dem Dach mit einer Neigung von "ca 38 Grad" und bei einer Absturzhöhe von ca 7m beschäftigt wurden und

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