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Kündigung wegen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6553/12/2017 Heft 6553 v. 22.6.2017

AVRAG: § 3 Abs 5

OGH 24. 3. 2017, 9 ObA 25/17t

Nach § 3 Abs 5 AVRAG kann ein Arbeitnehmer, wenn durch den nach Betriebsübergang anzuwendenden Kollektivvertrag oder die nach Betriebsübergang anzuwendenden Betriebsvereinbarungen die Arbeitsbedingungen wesentlich verschlechtert werden, innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, ab dem er die Verschlechterung erkannte oder erkennen musste, kündigen und stehen ihm dann die zum Zeitpunkt einer solchen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührenden Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung zu.

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