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Wirksamkeit eines ohne Durchlesen unterschriebenen Dienstvertrages

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6553/7/2017 Heft 6553 v. 22.6.2017

ABGB: § 861, § 869, § 871

OLG Wien 22. 12. 2016, 10 Ra 70/16m

Ein Vertrag kommt - Abschlusswille vorausgesetzt - erst mit der Einigung der vertragsschließenden Teile über die Haupt- und Nebenpunkte zustande. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist daher die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich.

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