vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einstufung nach dem KV-grafisches Gewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6553/6/2017 Heft 6553 v. 22.6.2017

KV-grafisches Gewerbe

OGH 20. 4. 2017, 9 ObA 24/17w

Im vorliegenden Fall ist die Einstufung des Klägers nach dem Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs strittig. Nach Ansicht des Arbeitnehmers wurde er zu Unrecht in die "Gruppe B III - FacharbeiterInnen in der Druckvorstufe und im Druck" eingereiht und begehrt mit seiner Klage die Zahlung von Entgeltdifferenzen nach Maßgabe einer Einstufung in die für technische Angestellte geltende "Verwendungsgruppe IV - MaturantInnen und AbsolventInnen von Fachschulen". Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren mangels der Voraussetzungen für die begehrte Einstufung ab und wurden darin nun vom OGH bestätigt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte