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Teilabfindung des Pensionsanspruchs eines Rechtsanwaltes - begünstigte Besteuerung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6552/18/2017 Heft 6552 v. 16.6.2017

EStG: § 67 Abs 4 Teilstrich 1

Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK Wien

Wird einem Rechtsanwalt - nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters - (auf seinen Antrag hin) von der Rechtsanwaltskammer eine Teilabfindung seiner Altersrente iHv 50 % des Kontostandes ausgezahlt, kann dieser Abfindungsbetrag mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 67 Abs 4 EStG versteuert werden.

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