Im Laufe des Jahres 2016 gab es einige Änderungen in Bezug auf die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern in Betrieben. Anknüpfend an den Unfallversicherungsschutz von Schülern im Rahmen der Berufsorientierung stellt Königsberger in seinem Beitrag die nun bestehenden Möglichkeiten des Kennenlernens bestimmter Berufsbilder und des Abgleichs der eigenen Vorstellungen mit der praktischen Realität dar. Neben bereits im Lehrplan vorgeschriebenen Pflichtpraktika kommen gemeinsame Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen ebenso in Betracht wie individuelle Berufsorientierungstage während oder außerhalb der Unterrichtszeit. Wesentlich für den UV-Schutz für Schüler nach § 175 Abs 5 ASVG bei Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Berufsorientierung ist aber stets, dass kein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis vorliegt. Die Tätigkeiten, die während der Berufsorientierung durchgeführt werden, sollten sich daher auf ein Zuschauen, das Stellen von Fragen und das Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten beschränken.