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Gerichtliche Geltendmachung von Schwarzgeldzahlungen

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6552/11/2017 Heft 6552 v. 16.6.2017

ABGB: § 916

OLG Wien 29. 11. 2016, 7 Ra 47/16g

Die Angabe eines niedrigeren als des tatsächlich bedungenen Entgelts in einer Vertragsurkunde (hier: Dienstvertrag) zwecks Irreführung der Steuerbehörde macht das Geschäft nach herrschender Rechtsprechung nicht ungültig und berechtigt auch nicht zur Rückforderung des über den beurkundeten Betrag hinaus Geleisteten. Eine zwecks Gebühren- und Steuerhinterziehung zum Schein reduzierte Entgeltfestsetzung lässt die Durchsetzung des verdeckt vereinbarten vollen Entgeltanspruchs zu, selbst wenn die Scheingeschäftshandlung als solche strafbar wäre (vgl OGH 26. 7. 2012, 8 ObA 82/11h, ARD 6257/6/2012).

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