Für alle Staatsbürger, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit Anknüpfungspunkte zu mehreren EU-Staaten aufweisen, ist das Formular A1 auszustellen. Es dient als Bescheinigung, welche nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden sind (zB bei Entsendungen oder Tätigkeiten in mehreren Staaten). Die Ausstellung erfolgt ausschließlich per Antrag und kann entweder beim zuständigen KrV-Träger mittels Formular (E1 bis E4) oder via ELDA über das Lohnverrechnungsprogramm - sofern diese Funktionalität unterstützt wird - bzw die ELDA-Software erfolgen. Bei der elektronischen Beantragung wird das Formular A1 auch elektronisch retourniert und kann den jeweiligen Versicherten ausgehändigt werden. ( Quelle: NÖDIS, Nr 6/Mai 2017)