Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2017 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:
Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2017/139)Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe (BGBl II 2017/140)