EStG: § 30 Abs 2 Z 1
Der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) ist grundsätzlich von der Immobilienertragsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung erfasst beim Verkauf des Eigenheims allerdings nur das Gebäude und die umgebende Grundstücksfläche, die üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist.