EStG: § 30 Abs 3 idF BGBl I 2012/112
Nach der (bis 2015 anzuwendenden) Bestimmung des § 30 Abs 3 zweiter Teilstrich EStG idF BGBl I 2012/112 war die Bereinigung der Inflationswirkung in Form eines von der Behaltedauer abhängigen Abschlages von den Einkünften vorzunehmen. Diese Regelung hatte zur Folge, dass - bei gleichen Einkünften und gleicher Behaltedauer - der