ArbVG: § 29
OGH 28. 2. 2017, 9 ObA 151/16w
Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass den Angestellten in unkündbarem Dienstverhältnis bei Versetzung in den Ruhestand Ruhegenüsse "gleich einem Beamten des Landes Oberösterreich" gebühren und Leistungen aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG in die laufenden Pensionsansprüche gegen den Arbeitgeber eingerechnet werden, sodass der Arbeitgeber nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem von ihm zugesicherten Ruhe- und Versorgungsgenuss und der anrechenbaren gesetzlichen Pension zahlt, liegt darin kein unzulässiger dynamischer Verweis auf das jeweils aktuelle Pensionsrecht für oö Landesbeamte.