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DO.A: Pensionshöhe bei Vorliegen eines Freijahres

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6548/9/2017 Heft 6548 v. 11.5.2017

DO.A: § 97

OGH 28. 10. 2016, 9 ObA 45/16g

Der Kläger, auf dessen Dienstverhältnis die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) anzuwenden ist, hat nach seiner Versetzung in den Ruhestand nach dem Pensionsrecht der DO.A seit 1. 9. 2014 zusätzlich zur ASVG-Pension einen Anspruch auf die in § 79 DO.A vorgesehene Leistung der Pension (§ 81 DO.A). Auf diesen Anspruch ist gemäß § 97 Abs 1 DO.A eine "fiktive gesetzliche Pension" anzurechnen. Zwischen den Parteien ist die Berechnung dieser "fiktiven gesetzlichen Pension" strittig.

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