EStG: § 6
So wie Schätzungskosten eines Gebäudes können auch die Kosten einer Due Diligence-Prüfung aktivierungspflichtige Anschaffungs(neben)kosten sein, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung anfallen (auch wenn diese noch nicht unumstößlich ist). Wurde daher wie hier in einem "Letter of Intent" die Absicht des potenziellen Erwerbers dokumentiert, eine ganz bestimmte Gesellschaft in einem konkret genannten Zeitraum erwerben zu wollen, dienen die Kosten der Due Diligence-Prüfung bereits der (zunächst beabsichtigten und sodann auch tatsächlich realisierten) Anschaffung der Beteiligung und stellen aktivierungspflichtige Anschaffungs(neben)kosten dar.