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Speisenzustellung mit eigenem Kfz - Anspruch auf Aufwandersatz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6545/10/2017 Heft 6545 v. 21.4.2017

ABGB: § 1014

OLG Wien 28. 9. 2016, 7 Ra 74/16b

Der Kläger war im beklagten Unternehmen als Speisenzusteller beschäftigt und hatte die Speisenzustellung stets mit dem eigenen Kraftfahrzeug vorzunehmen. Mit seiner Klage begehrt er rund € 5.320,- an Aufwandersatz für den Zeitraum Jänner 2014 bis April 2014 von € 0,42 pro gefahrenem Kilometer. Insgesamt legte der Kläger im Rahmen der Speisenzustellung in diesem Zeitraum im Auftrag des Arbeitgebers 12.668 km zurück.

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