Am Arbeitsplatz kommt es im Umgang zwischen Arbeitgeber, Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie im Umgang unter Arbeitskollegen häufig zu Konfliktsituationen mit Beleidigungen. Gehen Beleidigungen vom Arbeitgeber aus, kann der Arbeitgeber dadurch einen Austrittsgrund setzen und der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen. Der Beitrag liefert einen Überblick zur Rechtsprechung und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Einzelfällen Beleidigungen einen berechtigten oder unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers nach sich ziehen können. Striessnig nennt zahlreiche Beispiele aus der Judikatur für Beleidigungen mit "Schimpfwörtern", für Beleidigungen durch einen "respektlosen Umgang" sowie für Beleidigungen mit "(un)begründeten Vorwürfen". Aus Arbeitnehmersicht gilt es zu beachten, dass der vorzeitige Austritt rechtzeitig erklärt wird, dass der Arbeitnehmer die erfolgte Beleidigung im Streitfall beweisen kann und dass der Beleidiger in Abgrenzung zum bloßen "Mitbediensteten" auch tatsächlich als "Arbeitgeber" im Rechtsinn gilt. Ist im Streitfall eine Beleidigung einmal erwiesen, verbleibt dem Arbeitgeber nicht mehr viel Argumentationsspielraum, die erfolgte Beleidigung in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Denn der Arbeitgeber soll im Idealfall eine Vorbildwirkung für vernünftige Umgangsformen im Betrieb haben.