Die geplante Novelle des LSD-BG, mit der es zu administrativen Erleichterungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Transportbranche kommen soll (und zwar bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson; siehe dazu schon ARD 6541/17/2017), wurde in der Sitzung des Nationalratsausschusses für Arbeit und Soziales vom 6. 4. 2017 mehrheitlich angenommen.