Amtssitzabkommen Österreich-IAEO: Art VIII
OGH 18. 8. 2016, 9 ObA 73/16z
Klagt eine Arbeitnehmerin aus dem Arbeitsverhältnis zu einer internationalen Organisation (hier: IAEO), der nach Art VIII Abschnitt 19 ihres Amtssitzabkommens, BGBl 1958/82, Immunität zukommt, arbeitsrechtliche Ansprüche vor einem österreichischen Gericht ein, so ist die Klage wegen fehlender inländischer Gerichtsbarkeit zurückzuweisen.