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David, Es droht dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden ➜ Wann und wie sind zusätzliche Überstunden möglich? PVP 2017/3, 9

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6536/19/2017 Heft 6536 v. 16.2.2017

Grundsätzlich ist pro Woche ein Überstundenkontingent von 5 Stunden möglich. Dazu kommt ein Jahresüberstundenkontingent im Ausmaß von weiteren 60 Überstunden. Diese können auf das ganze Jahr verteilt werden. David berichtet praxisgerecht darüber, was aus Arbeitgebersicht zu tun ist, wenn ein vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf eintritt und zusätzliche Überstunden notwendig sind, um einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen zu verhindern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen gehen aus § 7 Abs 4 AZG hervor, wo geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß zusätzliche Überstunden möglich sind. In Betrieben mit Betriebsrat ist der Abschluss einer "Sonder-Überstunden-Betriebsvereinbarung" notwendig, die dann auch dem Arbeitsinspektorat zu übermitteln ist. In Betrieben ohne Betriebsrat müssen die zusätzlichen Überstunden im Einzelfall schriftlich vereinbart werden und es muss außerdem ein Arbeitsmediziner die medizinische Unbedenklichkeit feststellen. David gibt Hinweise und Tipps für die Praxis, außerdem enthält der Beitrag ein Textmuster einer "Sonder-Überstunden-Betriebsvereinbarung".

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