Aufgrund zahlreicher Anfragen zum Bereich Entsendungen von Arbeitnehmern in der Transportbranche hat das Sozialministerium eine Kurzinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Entsendung in der Transportbranche/Beförderungsbranche aus dem EWR und der Schweiz zusammengestellt. Diese Information bezieht sich sowohl auf die Güterbeförderung, als auch auf die Personenbeförderung. Die Information bezieht sich auf Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich zur Erbringung von Transportleistungen. Überlassungen (Zurverfügungstellung von Arbeitskräften an Dritte) sind nicht Gegenstand dieser Information, die auf der Homepage des Sozialministeriums als Download im PDF-Format zur Verfügung steht. ( Quelle: www.sozialministerium.at ➜ Service/Medien ➜ Downloads; den Begriff "Transportbranche" im Suchfeld eingeben)