Mit dem geplanten Arbeitsmarktintegrationsgesetz sollen Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen im Rahmen eines Integrationsjahres umgesetzt werden. Zielgruppe der Maßnahmen sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, aber auch Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Zentrale Maßnahme der Integrationsbemühungen ist ein gesamtheitlich konzipiertes und vom AMS durchzuführendes Integrationsjahr mit dem Ziel, die genannten Personengruppen auf die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorzubereiten und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen zu vermitteln. Es soll die Möglichkeit einer Sanktionierung bei Nichtteilnahme an angebotenen Maßnahmen bestehen. Der Spracherwerb, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit des Arbeitstrainings im Rahmen eines systematisierten Integrationsjahres sollen Spätfolgen mangelhafter Unterstützung im Integrationsprozess vermeiden und die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten, das neue Gesetz soll mit 1. 9. 2017 in Kraft treten. (Ministerialentwurf 6. 2. 2017, 291/ME NR 25. GP )