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Schrank, Lohndumping aufgrund Kostenbeitrag für Privatnutzung des Firmen-Pkw? PVP 2016/71, 267

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6535/18/2017 Heft 6535 v. 9.2.2017

Der OGH hat unlängst zum KV-Handelsangestellte klargestellt, dass die Anrechnung von Sachbezügen auf das KV-Mindestentgelt grundsätzlich unzulässig ist. Wenn daher ein KV nicht ausdrücklich vorsieht, dass Sachbezüge auf den KV-Mindestbezug angerechnet werden dürfen, sind die in Euro festgelegten KV-Mindestentgelte zwingend in Geld zu gewähren (vgl OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t, ARD 6470/5/2015). In diesem Sinne liegt etwa dann unstrittig Lohndumping vor, wenn ein KV keine ausdrückliche Sachbezugsanrechnung und ein KV-Mindestgehalt von € 1.983,- brutto monatlich vorsieht, der Dienstnehmer bei einem monatlichen Sachbezug von € 283,- aber lediglich € 1.700,- brutto nebst der Pkw-Privatnutzung erhält. Erhält der Dienstnehmer hingegen das KV-Mindestgehalt iHv € 1.983,- brutto ausbezahlt und wird bspw ein Sachbezug von € 283,- für die private Nutzung des Dienstwagens zusätzlich angesetzt, wofür er einen Kostenbeitrag von bspw € 150,- bezahlt, so ist nach Ansicht Schranks die besagte OGH-Entscheidung nicht anzuwenden und die Vereinbarung des Kostenbeitrags ist - da der Dienstnehmer den KV-Mindestlohn und einen teilweisen Sachbezug erhält - rechtlich zulässig. Ein anderes Ergebnis (dh Lohndumping) läge nur dann vor, wenn der Dienstnehmer mehr zahlen muss als den steuerlichen Sachbezugswert, allenfalls auch dann, wenn der Kostenbeitrag nicht wirksam vereinbart ist.

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