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BFG: Keine Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6535/14/2017 Heft 6535 v. 9.2.2017

EStG: § 67 Abs 10, § 82

Werden Leistungsprämien kumuliert im ersten Halbjahr, aber fraktioniert in den ersten sechs Monaten eines Jahres ausbezahlt, verlieren sie ihren Charakter als Sonderzahlungen dennoch nicht. Sie sind vielmehr nach § 67 Abs 10 EStG - aufgrund der fraktionierten Auszahlung - wie ein laufender Bezug zu versteuern, bleiben aber bei Berechnung des Jahressechstels außer Ansatz.

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