ArbVG: § 115 Abs 3
PBVG: § 65 Abs 3
Beim Anspruch eines einzelnen Mitglieds eines Personalvertretungsorgans, in seiner Mandatsausübung nicht benachteiligt und nicht beschränkt zu werden, handelt es sich um einen Individualanspruch des jeweiligen Organmitglieds. Wird die Mandatsausübung beschränkt, indem der Betriebsinhaber dem Betriebsratsmitglied ohne Rechtfertigung Sachmittel entzieht, die der Betriebsinhaber dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt und dieser seinem Mitglied ausgefolgt hat, kann der Anspruch auf Rückstellung der entzogenen Sachmittel durch Klage des BR-Mitglieds gegen den Betriebsinhaber geltend gemacht werden.