Eine Änderung des UGB durch das "Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz" (NaDiVeG, BGBl I 2017/20) sieht vor, dass bestimmte große "Unternehmen von öffentlichem Interesse" in ihrem Lagebericht in die nichtfinanzielle Erklärung nach dem neuen § 243b UGB nun auch Angaben zu "Arbeitnehmerbelangen" aufnehmen müssen (nach den ErläutRV "etwa zur Gleichstellung in Bezug auf Geschlecht, Herkunft und Religion"). Weiters wird die Verpflichtung zur Beschreibung eines Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht großer Aktiengesellschaften ausgedehnt (Konzept betr zB Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen).