Das kürzlich kundgemachte "Deregulierungs-und Anpassungsgesetz 2016 - Inneres" (BGBl I 2016/120) enthält ua folgende Änderung im WaffG: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sollen Arbeitnehmer, die hauptberuflich für den Abschuss von Wild und Schädlingen eingesetzt werden (zB Förster), Schalldämpfer verwenden dürfen. Beim Nachweis, dass die Verwendung von entsprechenden Vorrichtungen zur Vorbeugung vor Gehörschädigungen zweckmäßig sowie aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen geboten ist, kann der Arbeitgeber um eine Ausnahmebewilligung vom Verbot des "Erwerbs und Besitzes einer bestimmten Anzahl an Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles für Schusswaffen der Kategorie C und D" ansuchen.