ASchG: § 130
VwGH 30. 8. 2016, Ra 2016/02/0154
Für den Vorwurf an einen Arbeitgeber, Arbeitnehmer auf einer Baustelle ohne die nach dem Gesetz erforderlichen Schutzeinrichtungen eingesetzt zu haben, ist es ohne Belang, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Betreten der Baustelle durch einen Arbeitnehmer eine Absicherung vorhanden gewesen ist (und in weiterer Folge eigenmächtig entfernt wurde), weil es auf den Zeitpunkt des Be-