AÜG: § 4 Abs 1 und Abs 2
OGH 25. 11. 2016, 8 ObA 6/16i
Zentrale Rechtsfrage im vorliegenden Verfahren war, ob die festgestellte Beschäftigung des Klägers als (Sub-)Leiharbeitsverhältnis zu beurteilen war. Das Berufungsgericht hat dies bejaht und wurde diese Entscheidung nun vom OGH bestätigt: