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Auflösungsabgabe 2017

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6530/4/2017 Heft 6530 v. 9.1.2017

Mit BGBl II 2016/411 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2017 wie erwartet mit € 124,- festgesetzt (bisher: € 121,-).

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