Mit BGBl II 2016/411 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2017 wie erwartet mit € 124,- festgesetzt (bisher: € 121,-).
Mit BGBl II 2016/411 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2017 wie erwartet mit € 124,- festgesetzt (bisher: € 121,-).