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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel im Jahr 2017

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6530/2/2017 Heft 6530 v. 9.1.2017

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2017 sind folgende Entgeltgrenzen iZm einer Konkurrenzklausel relevant:

Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: € 2.822,- (inkl aliquoter Sonderzahlungen)

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