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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2017

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6529/1/2016 Heft 6529 v. 22.12.2016

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2017 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 253,- (2016: € 251,-),

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