Der Ministerialentwurf 243/ME NR 25. GP, ARD 6519/18/2016, sieht als Maßnahme der Entbürokratisierung und Kostensenkung vor, dass ab 1. 1. 2017 die Bestimmungen über die verpflichtende Auflage von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb in Papierform sowie die elektronische Bereitstellung auf einem sonstigen Datenträger samt Ablesevorrichtung durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel entfallen sollen. Nunmehr fand der Ministerialentwurf Eingang in die Regierungsvorlage zum Deregulierungsgesetz 2017 (RV 1457 BlgNR 25. GP ). Gegenüber dem Begutachtungsentwurf wurde ergänzt, dass auch das Heimarbeitsgesetz nicht mehr aufgelegt werden muss; außerdem sollen die Bestimmungen erst ab 1. 7. 2017 entfallen.