Die Autorin informiert über die Voraussetzungen für den - neben der Elternteilzeit - weit weniger bekannten Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit, der es erwerbstätigen Eltern ermöglicht, zur Betreuung eines Kindes die Arbeitszeiten zu verschieben, ohne dabei Stunden reduzieren zu müssen. Insbesondere durch die Einführung einer Arbeitszeitbandbreite bei der Elternteilzeit (siehe ARD 6480/8/2016) sei diese Variante noch interessanter.